Der Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand (KV) verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde auf Grundlage staatskirchenrechtlicher und kirchenrechtlicher Gesetze und Vorschriften. Die Mitglieder des Kirchenvorstandes werden von den Gläubigen, die seit mindestens einem Jahr in der Pfarrei wohnen und 18 Jahre sein müssen, für sechs Jahre gewählt. Der KV ist das Gremium, welches die Kirchengemeinde, auch im rechtlichen Sinne (z. B. bei Vertragsabschlüssen) vertritt.

Zum 31. Dezember 2011 wurden die Kirchengemeinden St. Aldegundis, St. Stephanus und Zum Hl. Kreuz aufgelöst. Sie fusionierten am 1. Januar zur neuen Kirchengemeinde St. Aldegundis, Leverkusen, die räumlich dem ehemaligen Seelsorgebereich Leverkusen Rheindorf / Hitdorf entspricht. Damit endete auch die Amtszeit der drei Kirchenvorstände.

Bis zur konstituierenden Sitzung des neuen Kirchenvorstandes – die Wahl ist am 17./18. März 2012 – wurde Herr Pfr. Peter Beyer zum Vermögensverwalter bestellt. Sein Stellvertreter ist Herr Ralf Hansen.

Den Text der Errichtungsurkunde können Sie hier nachlesen.