Pfarrgemeinderat

Die Satzung für Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Köln beschreibt die Aufgabe des PGR folgendermaßen: "Der Pfarrgemeinderat hat die Aufgabe, unter Wahrung der spezifischen Verantwortung des Pfarrers gemeinsam mit ihm und dem Pastoralteam das pastorale Wirken entsprechend den Herausforderungen im Seelsorgebereich so zu entwickeln und zu gestalten, dass die Kirche in den Lebensräumen und Lebenswelten der Menschen wirksam präsent ist".
Eine wichtige, neue Aufgabe des PGR ist, die Mitwirkung an der Erarbeitung und Umsetzung eines Pastoralkonzeptes für den Seelsorgebereich.
Interessiert Sie unser Pastoralkonzept? Dann klicken Sie bitte hier.
Die Satzung für die Pfarrgemeinderäte finden Sie hier.

Zwölf gewählte Mitglieder (je vier aus jeder Gemeinde) und das Seelsorgeteam (3 Personen) bilden unseren Pfarrgemeinderat. Ein Platz im PGR ist jedoch derzeit unbesetzt. Mit beratender Stimme nimmt ein Mitglied der Verbandsvertretung an den Sitzungen teil.


  gewählte Mitglieder    
   Helga Bormacher-Pütz Eva Kohnen Sandra Philipp
   Simone Fings Lutz-Detlef Meier Anneliese Witze
   Wolfgang Fürst Hedwig Müller-Schallenberg Brigitte Zöll
   Barbara Janocha Bettina Nikkeleit

       
  Seelsorger  
 
   Pfarrer Peter Beyer    
   Diakon Karl Heinz Schellenberg    
   Gemeindereferent Antonino Rizza    
       
       
  Vorstand
 
 
 

1. Vorsitzender  

Wolfgang Fürst      

Tel.: 02173 1618857

 

2. Vorsitzende   

Helga Bormacher-Pütz

     Lutz-Detlef Meier
 Peter Beyer, Pfarrer
 
 
E-Mail: pgr@rheinkirchen-lev.de    
   


  
  


 Karl-Heinz Heerwagen
 Barbara Janocha
 Eva Kohnen