Pfarrgemeinderat
Die Satzung für Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Köln beschreibt die Aufgabe des PGR folgendermaßen: "Der Pfarrgemeinderat hat die Aufgabe, unter Wahrung der spezifischen Verantwortung des Pfarrers gemeinsam mit ihm und dem Pastoralteam das pastorale Wirken entsprechend den Herausforderungen im Seelsorgebereich so zu entwickeln und zu gestalten, dass die Kirche in den Lebensräumen und Lebenswelten der Menschen wirksam präsent ist".
Eine wichtige, neue Aufgabe des PGR ist, die Mitwirkung an der Erarbeitung und Umsetzung eines Pastoralkonzeptes für den Seelsorgebereich.
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Die Satzung für die Pfarrgemeinderäte finden Sie hier.
Zwölf gewählte Mitglieder (je vier aus jeder Gemeinde) und das Seelsorgeteam (3 Personen) bilden unseren Pfarrgemeinderat. Ein Platz im PGR ist jedoch derzeit unbesetzt. Mit beratender Stimme nimmt ein Mitglied der Verbandsvertretung an den Sitzungen teil.Eine wichtige, neue Aufgabe des PGR ist, die Mitwirkung an der Erarbeitung und Umsetzung eines Pastoralkonzeptes für den Seelsorgebereich.
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Die Satzung für die Pfarrgemeinderäte finden Sie hier.
| gewählte Mitglieder | |||
| Helga Bormacher-Pütz | Eva Kohnen | Sandra Philipp | |
| Simone Fings | Lutz-Detlef Meier | Anneliese Witze | |
| Wolfgang Fürst | Hedwig Müller-Schallenberg | Brigitte Zöll | |
| Barbara Janocha | Bettina Nikkeleit |
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| Seelsorger | |
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| Pfarrer Peter Beyer | |||
| Diakon Karl Heinz Schellenberg | |||
| Gemeindereferent Antonino Rizza | |||
| Vorstand |
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1. Vorsitzender |
Wolfgang Fürst |
Tel.: 02173 1618857 |
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2. Vorsitzende |
Helga Bormacher-Pütz |
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| Lutz-Detlef Meier Peter Beyer, Pfarrer |
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E-Mail: pgr@rheinkirchen-lev.de |
| Karl-Heinz Heerwagen |
| Barbara Janocha |
| Eva Kohnen |